Schöne und gesunde Zähne müssen kein Wunsch bleiben

 

Viele Patienten nehmen für die Bezahlung der zahnärztlichen Leistungen ihre Krankenkasse oder ihre private Krankenversicherung in Anspruch. Dabei gerät leicht aus dem Blick, wieviel zahnärztliche Leistungen eigentlich kosten.

 

Die bunte Plastikkarte der Versicherung oder die Erstattungsstelle regelt schließlich normalerweise den sonst unangenehmen Vorgang des Bezahlens. Bei Zahnersatz beispielsweise sieht das schon etwas anders aus. Hier zahlen Sie auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil.

 

Der Grundsatz der Krankenkasse: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein". Das wird bezuschußt. Frage ist nur, was wirklich ausreichend ist. Für Sie!

 

Denn: Wie beim Optiker könnten Sie doch sagen, Sie nehmen nicht das sog. "Kassengestell" sondern ein Designermodell. Dazu lassen Sie sich den Kassenanteil beisteuern und zahlen den Rest selbst. Genau das können Sie auch Ihrem Zahnarzt sagen. "Ich möchte Kompositfüllungen oder Keramikinlays statt Amalgamfüllungen", wäre so ein Beispiel. Um bei unserem Brillenbeispiel zu bleiben, reden wir beim Zahnersatz oftmals über wesentlich höhere Ausgaben.

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